Leistungen

Folgende Leistungen sind in Ihren Startgebühren enthalten:

  • An- und Abreise: kostenlose Parkplätze
  • Vor dem Start: Startnummer, Toiletten im Startbereich
  • während des Wettkampfs: medizinische Versorgung
  • im Ziel: Verpflegung für Finisher, Toiletten/Umkleide und Duschen im Zielbereich, medizinische Versorgung
  • Zeitmessung & Ergebnisse: Zeitmessung, Online-Ergebnis, Aushang mit Ergebnissen

Zeitmessung und Anmeldung

  • Die Zeitmessung erfolgt über einen, an der Rückseite der Startnummer fixierten, Einmal-Transponder. Die Kosten für     die Chip-Startnummer sind in den Meldegebühren bereits enthalten. Bzw. bei den Hindernisläufen über einen Mehrwegtransponder, zur Befestigung am Fußknöchel oder Laufschuh, leihweiße.
  • Bei Verlust des Mehrwegtransponder werden 25,-€ in Rechnung gestellt.
  • Start der Anmeldung ist am Montag, dem 1. Januar 2024.
  • Erfolgt Ihre Anmeldung bis einschließlich Mittwoch, den 17. April 2024, erhalten Sie Ihre Meldebestätigung per E-Mail.
  • Die Nachmeldung ist vor Ort bis eine Stunde vor dem jeweiligen Start möglich.
  • Eine Ummeldung bzw. eine Rückgabe des Startplatzes ist bei Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Liegt dieses vor, so können Sie den Startplatz auf einen anderen Teilnehmer übertragen lassen. Die Bearbeitungsgebühr dafür beträgt 2,00 EUR. Ausnahmen von der hier aufgeführten Regelung sind ausgeschlossen.

Startunterlagen

  • Sie können Ihre Startunterlagen vor Ort abholen. Hierbei ist es erforderlich, dass Sie Ihre Meldebestätigung vorzeigen.
  • Hier können Sie die Startunterlagen abholen
    • Abholung der Startunterlagen für alle Wettbewerbe.
    • Sportheim/Jahnstraße, 97900 Külsheim

Wo ist was

  • Parkplatz
    • Parkplatz am Stadion des FC Külsheim/Jahnstraße, 97900 Külsheim
  • Start und Ziel / Umkleide und Duschen

    • für alle Wettbewerbe.
    • im Stadion des FC Külsheim/Jahnstraße, 97900 Külsheim

Wichtige Regelungen

Einleitung

Diese Veranstaltung wird nach den folgenden Vorgaben ausgerichtet. Ihre Anmeldung wird vom Veranstalter nur unter der Bedingung angenommen, dass sie diese Regelungen vollständig zustimmen. Eine Verletzung dieser Regelungen führt zum Ausschluss vom Wettkampf (Disqualifikation).

Allgemeine Regelungen

Jeder Teilnehmer muss sich persönlich anmelden. Teilnehmer müssen am Veranstaltungstag das angegebene Mindestalter erreicht haben. Eine Teilnahme ist ausschließlich mit einer auf die eigene Person und für den jeweiligen Wettbewerb registrierten Startnummer zulässig. Auf der gesamten Strecke gilt die Straßenverkehrsordnung. Startnummern müssen gut sichtbar auf der Brust getragen werden. Startnummern dürfen nicht verändert werden, so dass der Werbeaufdruck vollständig sichtbar bleibt. Anweisungen von Mitarbeitern des Veranstalters ist unbedingt folge zu Leisten. Die offizielle Strecke darf nicht verlassen oder abgekürzt werden. Ein Start unter Einfluss von unerlaubten leistungssteigernden Substanzen (Doping) ist nicht erlaubt. Es dürfen keine Tiere mitgeführt werden. Babyjogger oder ähnliches dürfen nicht verwendet werden. Auf der Strecke dürfen keine Kopfhörer getragen werden. Bei einem Abbruch der Teilnahme ist der Teilnehmer verpflichtet, den Veranstalter (z.B. über den nächsten Sanitätsposten) unverzüglich hierüber zu informieren. Geschieht dies nicht, werden dem Teilnehmer eventuelle Kosten für eine Personensuche in Rechnung gestellt.

Gesundheit der Teilnehmer

Teilnehmer müssen einen dem Wettkampf angemessenen Trainingszustand besitzen. Teilnehmer sind verpflichtet, ihre gesundheitliche Eignung zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst bzw. durch Konsultation eines Arztes zu beurteilen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers. Zum Schutz des Teilnehmers sind die beim Wettkampf eingesetzten medizinischen Betreuer berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen einzelnen Teilnehmern die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.

Rücktritt von der Veranstaltung

Rechtsansprüche an den Veranstalter für nicht in Anspruch genommene Leistungen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter ist berechtigt bzw. verpflichtet in Fällen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühren und keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühren bzw. Teilen der Startgebühren besteht nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung und wenn dieser Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist.

Haftungsausschluss

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art (beispielsweise hinsichtlich Gesundheit, bei Unfällen oder Diebstählen). Die Haftung des Veranstalters ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Mit der Anmeldung bzw. Start stimmt jeder Teilnehmer diesem Haftungsausschluss zu. Jeder Teilnehmer stimmt durch seine Teilnahme zu, dass er weder gegen die Veranstalter und Sponsoren der Veranstaltung noch gegen die Behörden des Austragungsortes oder deren Vertreter Ansprüche erhebt, sollten ihm durch die Teilnahme an der Veranstaltung Schäden oder Verletzungen entstehen. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.

Datenverarbeitung und -schutz

Die bei Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten, werden zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung elektronisch gespeichert. Die bei Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten, werden zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung elektronisch gespeichert und an externe, spezialisierten Unternehmen weitergegeben (z.B. Zeitnahme). Diese Unternehmen bearbeiten Ihre persönlichen Daten in unserem Auftrag. Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort, Nationalität, Startnummer, Wettkampfzeit und Rang in den Ergebnislisten der Teilnehmer werden veröffentlicht. Im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen vom Veranstalter in unterschiedlichen Medien und Werbemitteln ohne Vergütungsansprüche verwendet werden.